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Medizinische Behandlungen am Lebensende

Die geplante umfassende Änderung des Sachwalterrechtes (2. ErwachsenenschutzGesetz) will internationalen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen nach Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Unterstützungsbedarf  gerecht werden. Davon sind im besonderen Maße Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt betroffen. Meist multimorbid, sind sie am Lebensende vermehrt auf medizinische und pflegerische Maßnahmen angewiesen,  aktuell häufig durch fremdbestimmte Entscheidung veranlasst. Diese Menschen stehen im Zentrum des Spannungsfeldes von autonomen Patientenwillen, stellvertretender Entscheidung und ärztlich-ethischer Verantwortung. Im Workshop wird die Thematik anhand der  aktuellen Rechtslage und im Hinblick auf die  geplanten Reformbestimmungen von VertreterInnen beteiligter Institutionen diskutiert.
Im ersten Teil stehen praxisbezogene Fragen im Vordergrund: Wann kommt ein informed consent zustande, welche Mitwirkungspflichten treffen dabei den Arzt/die Ärztin, an welchen Kriterien orientiert sich ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin, welcher Stellenwert kommt einem mutmaßlichen Patientenwillen zu und wie ist er im Verhältnis zum objektiven Wohl des Patienten/der Patientin zu bewerten?
Der zweite Teil des Workshop widmet sich der philosophischen, ethischen und anthropologischen Ausleuchtung des Begriffes „Wille“ und seiner soziopolitischen Bedeutung. In welcher Weise ist der Wille in der Person verankert und welche Rolle für die Willensbildung spielt das System, in welchem sich der Patient/die Patientin befindet?